A & V Recycling
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der A & V Recycling GbR

 

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines, Vertragssprache

 

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“) und uns, der A & V Recycling GbR (Mühlwiesenstraße 19, 68789 St. Leon-Rot, UST-ID Nr.: DE 304446725 – nachfolgend „Auftragnehmer“) vertreten durch die Gesellschafter Adem Arslan, Vedat Özdemir und Manuel Schmidt (https://avrecycling.de/impressum.html) geschlossenen Verträge.

 

(2) Der Auftragnehmer betreibt einen Entsorgungsfachbetrieb, der nach § 21 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – ElektroG – zertifiziert ist.

 

(3) Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer.

 

Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

 

(a) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und

 

(b) ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).

 

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

 

(5) Informationen zum Auftragnehmer erhalten Sie hier (https://avrecycling.de/impressum.html).

 

(6) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

 

(2) Kunden können schriftlich, per Telefax, per E-.Mail oder direkt vor Ort auf unserem Betriebsgelände die Dienstleistungen des Auftragnehmers buchen. Für ein unverbindliches Informationsgespräch steht das Servicepersonal des Auftragnehmers zur Verfügung.

 

(3) Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an den Auftragnehmer zum Abschluss eines Vertrages über die vom Kunden bestellte Dienstleistung dar. Wenn der Kunde eine Bestellung per Telefon, per Telefax bzw. per E-Mail abgibt, erhält vom Auftragnehmer eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und Einzelheiten zur Bestellung aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern informiert diesen lediglich darüber, dass seine Bestellung beim Auftragnehmer eingegangen ist.

 

(4) An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer bezüglich des Leistungsinhalts sowie des Preises 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

 

(5) Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden über die bestellte Dienstleistung kommt erst dann zustanden, wenn der Auftragnehmer die Bestellung durch eine weitere E-Mail oder per Telefax oder Post an den Kunden annimmt (Annahmeerklärung). Bestellt der Kunde vor Ort beim Auftragnehmer eine Dienstleistung gilt der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden als geschlossen mit Aushändigung einer schriftlichen Auftragsbestätigung an den Kunden.

 

(6) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist der geschlossene Vertrag mit der vom Kunden bestellten Dienstleistung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen vom Auftragnehmer vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

 

(7) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

 

(8) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Auftragnehmers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

 

(9) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Dienstleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung (soweit ein sog. Fernabsatzvertrag vorliegt) werden dem Kunden unmittelbar übergeben oder per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.

 

(10) Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe des § 9 zu widerrufen.

 

§ 3 Vertragsgegenstand/ergänzende Geltung der Allgemeinen Deutsche Spediteurbedingungen – ADSp – 2017/Export und damit zusammenhängende Pflichten des Kunden

 

(1) Der Auftragnehmer bietet seinen Kunden nachfolgende Dienstleistungen an:

 

- Ankauf von Schrott, Elektroschrott und NE-Metalle

- fachgerechtes Recycling von Elektroschrott

- Containerdienst für Entsorgung vor Ort

- Abholung von Schrott

- Abstellen von Behältern wie Gitterboxen und Tonnen

 

(2) Sofern die ADSp 2017 diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen, geltend diese ergänzend.

(3) Die Pflichten des Kunden richten sich insoweit nach Ziffer 3. ADSp 2017. Der Kunde hat uns rechtzeitig über alle ihn bekannten, wesentlichen, die Ausführung des Auftrags beeinflussenden Faktoren zu unterrichten, wozu bspw.

a) Adressen, Art und Beschaffenheit des Gutes, das Rohgewicht (inklusive Verpackung und vom Auftraggeber gestellte Lademittel) oder die anders angegebene Menge, Kennzeichen, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke, besondere Eigenschaften des Gutes (wie lebende Tiere, Pflanzen, Verderblichkeit), der Warenwert (z. B. für zollrechtliche Zwecke oder eine Versicherung des Gutes nach Ziffer 21 der ADSp 2017), und Lieferfristen;

b) alle öffentlich-rechtlichen, z. B. zollrechtlichen, außenwirtschaftsrechtlichen (insbesondere waren-, personen- oder länderbezogenen Embargos) und sicherheitsrechtlichen Verpflichtungen;

c) Dritten gegenüber bestehende gewerbliche Schutzrechte, z. B. marken- und lizenzrechtliche Beschränkungen, die mit dem Besitz des Gutes verbunden sind, sowie gesetzliche oder behördliche Hindernisse, die der Auftragsabwicklung entgegenstehen;

d) Bei gefährlichem Gut hat der Kunden rechtzeitig dem Auftragnehmer in Textform die Menge, die genaue Art der Gefahr und – soweit erforderlich – die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. Handelt es sich um Gefahrgut im Sinne des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter oder um sonstige Güter, für deren Beförderung oder Lagerung besondere gefahrgut- oder abfallrechtliche Vorschriften bestehen, so hat der Auftraggeber die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben, insbesondere die Klassifizierung nach dem einschlägigen Gefahrgutrecht, mitzuteilen und spätestens bei Übergabe des Gutes die erforderlichen Unterlagen zu übergeben; zählen.

(4) Für den Fall, dass der Kunde mit dem Auftragnehmer die Lieferung ins Ausland vertraglich vereinbart, verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung und Erfüllung nachfolgender Bestimmungen und Vorschriften:

a) nationale Einfuhrbestimmungen des Landes, in dem die Ware durch den Auftragnehmer geliefert werden soll,

b) sonstige über lit. a) in Betracht kommende Exportbestimmungen.

(5) Für den Fall, dass der Kunde den vom Auftragnehmer gelieferten Gegenstand ins Ausland exportiert, verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung und Erfüllung nachfolgender Bestimmungen und Vorschriften:

a) bestehende Genehmigungspflichten,

b) in Betracht kommende Export- und Importbestimmungen,

c) Verbote von Handlungen und Rechtsgeschäften im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber dem Zielland (Embargos).

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden zum Nachweis über den Verbleib und die Verwendung des Vertragsgegenstands aufzufordern.

(7) Erfolgt eine Weitergabe des vom Auftragnehmer gelieferten Vertragsgegenstands an einen Dritten, so hat der Kunde dem Dritten die sich aus den Absätzen (4) bis (5) ergebenden Pflichten auch dem Dritten aufzuerlegen und dem Auftragnehmer nach Aufforderung einen entsprechenden Nachweis zu übermitteln.

(8) Im Falle einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten aus den Absätzen (4) bis (7) ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, die vom Auftragnehmer festgesetzt und im Streitfall vom Landgericht Heidelberg überprüft wird. Im Falle der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ist die Vertragsstrafe anzurechnen.

(9) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, die aus einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten aus den Absätzen (4) bis (7) resultieren, frei.

 

§ 4 Vertragsdauer

 

(1) Die Dauer des Vertrags sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den spezifischen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.

 

(2) Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn

 

a) der Kunde sich einer wesentlichen, trotz Abmahnung fortgesetzten Vertragsverletzung schuldig macht oder

b) besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer unter Abwägung der beiderseitigen Interessen uns eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform.

 

§ 5 Pflichten des Kunden bei der Dienstleistung Entsorgung

 

(1) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vereinbarten Lieferzeitpunkt der Container des Auftragsnehmers ordnungsgemäß abgeliefert und auf der vereinbarten Abladeposition aufgestellt werden kann. Bestehen für das Abladen des Containers Hindernisse, kommt die Regelung des § 419 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zur Anwendung, wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt.

 

Soll der vom Aufnehmer gelieferte Container auf eine öffentliche Verkehrsfläche gestellt werden, obliegt es dem Kunden, entsprechende erforderliche Genehmigungen Dritter einzuholen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aus von dem Kunden zu vertretender unterlassener Einholung von Genehmigungen frei. Der Kunde wird den Auftragnehmer unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren.

 

(2) Der Kunde, der Unternehmer ist, verpflichtet sich den vom Auftragnehmer abgestellten Container gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung zu versichern.

 

(3) Dem Kunden ist es erlaubt, nur die vertraglich vereinbarten Stoffe bzw. Abfälle in dem vom Auftragnehmer gestellten Container zu verbringen und dies durch entsprechende Dokumente nachzuweisen.

 

Der Kunde steht dafür ein, dass der Container nur bis zur Höhe der Containerwand und unter Beachtung des zulässigen Höchstgewichts beladen wird.

 

(4) Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus zu Folgendem und steht dafür ein:

 

a)     Ordnungsgemäße Einstufung der Abfälle nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG);

b)     Mitteilung der unter lit. a) vorzunehmenden Einstufung gegenüber dem Auftragnehmer;

c)     Überlassung etwaiger erforderlicher abfallrechtlicher Begleitpapiere (bspw. Entsorgungs-/Verwertungsnachweis).

 

(5) Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Pflichten, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, seine vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen.

 

(6) Die mit dem Kunden vereinbarten Termine zum Aufstellen und Abholen des Containers sind unverbindlich, weil sie von der Verfügbarkeit der Einsatz- und Transportfahrzeuge des Auftragnehmers abhängen.

 

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflichten auch Dritte zu beauftragen. Der vom Auftragnehmer beauftragte Dritte gelten im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien als Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

 

(8) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass durch den Auftragnehmer nur die vertraglich vereinbarten Abfälle entsorgt werden, die den jeweiligen spezifischen Abfallschlüsseln nach dem Abfallverzeichnis mit Abfallschlüsselnummern (AVV) entsprechen.

 

(9) Handelt es sich bei der vertragsgegenständlichen Ware um Elektro- und Elektronikaltgeräte, erfolgt die Behandlung und Beseitigung gemäß §20 Abs. 1 ElektroG Abschnitt 4.

 

 

 

§ 6 Behinderung/Höhere Gewalt

 

(1) Sieht sich der Auftragnehmer in der Durchführung eines Auftrags durch Umstände gleich welcher Art behindert, so wird der Auftragnehmer dies dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitteilen. Sind die behindernden Umstände von dem Auftragnehmer nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Dienstleistung verständigen. Unterbleibt die rechtzeitige, schriftliche Mitteilung, so kann sich der Auftragnehmer später auf diese Umstände nicht berufen.

 

Sollte keine Einigung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande kommen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und ihm werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

 

(2) In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.

Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.

Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung die während dieser Zeit nicht durchgeführte Leistungen nachgeliefert werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als vier Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

 

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern

 

a)     Regelungen gegenüber Unternehmern

 

(1) Es gelten die in Anzeigen und/oder Internetseiten vom Auftragnehmer angegebenen, jeweils aktuellen Preise. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

 

(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Auftragnehmers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr al vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Auftragnehmers (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

 

(3) Wir bieten nachfolgende Zahlungsmethode an:

 

-        Überweisung,

-        Barzahlung,

-        Rechnung.

 

Wir behalten uns vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen. Alle Forderungen werden nach Buchung der Dienstleistung fällig und sind ohne Abzug bis spätestens 14 Tage vor Erbringung unserer Dienstleistung fällig.

 

(4) Vom Auftragnehmer vorgeschlagene Änderungen und damit zusammenhängende Mehrkosten bedürfen der Einwilligung des Kunden. Mehraufwände werden nicht vergütet, soweit sie durch das Verschulden vom Auftragnehmer verursacht worden sind.

 

(5) Vereinbaren die Vertragsparteien eine Vergütung nach Aufwand, werden die dienstvertraglichen Leistungen nach den aktuellen Stunden-/Tagessätzen vom Auftragnehmer erbracht. Bei der Abrechnung nach Stundensätzen stellt jede angefangene Stunde den Abrechnungsintervall dar. Der Tagessatz vom Auftragnehmer umfasst eine Arbeitszeit von acht Stunden zu den üblichen Geschäftszeiten. Wünscht der Kunde, dass der Auftragnehmer außerhalb der üblichen Geschäftszeiten tätig wird, erhöhen sich die Stunden- bzw. Tagessätze um jeweils 30 %.

 

(6) Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% - Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ist der Kunde Unternehmer, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

 

Der Auftragnehmer hat bei Verzug des Kunden, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von EUR 40,00 gemäß § 288 Absatz 5 Satz 1. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung des Auftragnehmers um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt.

 

(7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.

 

b)    Regelungen gegenüber Verbrauchern

 

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung ab unserem Lager, einschließlich Verpackung.

(3) Wir bieten nachfolgende Zahlungsmethode an:

 

-        Überweisung,

-        Barzahlung,

-        Rechnung.

 

Wir behalten uns vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen. Alle Forderungen werden nach Buchung der Dienstleistung fällig und sind ohne Abzug bis spätestens 14 Tage vor Erbringung unserer Dienstleistung fällig.

 

(4) Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder von ihm geschuldete Leistungen zurückbehalten, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder in demselben Vertragsverhältnis begründet worden sind.

§ 8 Widerrufsrecht

 

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht dem Kunden als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

A & V Recycling GbR,

Mühlwiesenstraße 19,

68789 St. Leon-Rot,

E-Mail: info@avrecycling.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher

 

  • ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und
  • seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

–        An

A & V Recycling GbR,

Mühlwiesenstraße 19,

68789 St. Leon-Roth,

E-Mail: info@avrecycling.de

–        Hiermit widerrufe(n) ich/wir (°) den von mir/uns (°) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (°)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (°)

–        Bestellt am (°)/erhalten am (°)

–        Name des/der Verbraucher(s)

–        Anschrift des/der Verbraucher(s)

–        Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

–        Datum

 

(°) Unzutreffendes streichen.

 

 

§ 9 Verschwiegenheit

 

(1) Alle zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung ausgetauschten Informationen und Daten sind von den Vertragsparteien vertraulich zu behandeln. Dies bezieht sich auch auf Informationen, die vor dem Vertragsschluss im Rahmen der Vertragsanbahnung ausgetauscht wurden.

 

(2) Eine Weitergabe von diesen Informationen und Daten an Dritte oder eine Einsichtnahme durch Dritte ist nur dann zulässig, wenn dies für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist, aufgrund von Rechtsvorschriften erlaubt oder mit Einwilligung jeweils beider Vertragspartner erfolgt.

 

(3) Vorstehende Verpflichtungen gelten nicht für Informationen,

 

a)     die dem Empfänger vor der Vertragsanbahnung nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

b)     die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung des Vertrags mit dem Teilnehmer beruht;

c)     die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.

 

Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Vertragspartei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

 

§ 10 Gewährleistung gegenüber Unternehmern

 

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn dem Auftragnehmer nicht binnen (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Auftragnehmer nicht binnen (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Auftragnehmer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Auftragnehmer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Auftragnehmer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Kunde unter den in § 14 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer gehemmt.

(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Auftragnehmers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(7) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

 

§ 11 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

 

Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

 

§ 12 Regelungen für den Erwerb von Metallen gegenüber Unternehmern

 

(1) Geltungsbereich im Zusammenhang mit dem Erwerb von Stahl- und Eisenschrott (FE-Schrott) sowie Nichteisenmetalle (NE-Metalle):

 

a)     Für den Erwerb von Stahl- und Eisenschrott gelten nachfolgende Bestimmungen:

 

aa) Handelsübliche Bedingungen für die Lieferung von unlegiertem Stahlschrott (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 101 vom 3.6.2003, Seite 12022).

bb) Handelsübliche Bedingungen für die Lieferung von Gussbruch und Giessereistahlschrott in der aktuellen Fassung.

 

b)     Für den Erwerb von Nichteisenmetallen (NE-Metalle) finden darüber hinaus die Usancen des Metallhandels, herausgegeben vom Verein Deutscher Metallhändler e.V., in der aktuellen Fassung, Anwendung.

 

c)     Für den Fall der Auslegung von Handelsklauseln finden die Incoterms®2020 – die Regeln der Internationalen Handelskammer ICC in der seit dem 01. Januar 2020 gültigen achten Revision Anwendung.

 

(2) Wir sind berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung unter Angabe des Grundes vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir die bestellte Ware in unserem Geschäftsbetrieb aufgrund von nach Vertragsschluss eingetretenen, vom Kunden zu vertretenen Umständen (wie z.B. die fehlende Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen) nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufwendungen verwenden können oder sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss derart verschlechtern, dass mit einer vertragsgemäßen Lieferung nicht zu rechnen ist.

 

(4) Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.

 

(5) Lässt sich der Tag, an dem die Lieferung spätestens zu erfolgen hat, aufgrund des Vertrages bestimmen, so kommt der Kunde mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung unsererseits bedarf.

 

(6) Im Falle des Lieferverzugs stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, wobei wir erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein Rücktrittsrecht ausüben oder Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen können.

 

(7) Wir sind berechtigt, bei Lieferverzögerungen nach vorheriger schriftlicher Androhung gegenüber dem Kunden für jede angefangene Woche des Lieferverzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 %, maximal 5 %, des jeweiligen Auftragswerts zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf den vom Kunden zu ersetzenden Verzugsschaden anzurechnen.

 

(8) Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu Teillieferungen nicht berechtigt.

 

(9) Die Gefahr geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf uns über, wenn uns die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort übergeben wird.

 

(10) Bei Mängeln stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt jedoch abweichend hiervon 30 Monate.

 

(11) Qualitäts- und Quantitätsabweichungen sind jedenfalls rechtzeitig gerügt, wenn wir sie dem Kunden innerhalb von 3 Werktagen, bei Lieferung von FE-Schrott innerhalb von 10 Werktagen, seit Eingang der Ware bei uns mitteilen. Versteckte Mängel sind jedenfalls rechtzeitig gerügt, wenn die Mitteilung innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung an den Kunden erfolgt.

 

(12) Durch Abnahme oder durch Billigung von vorgelegten Mustern oder Proben verzichten wir nicht auf Gewährleistungsansprüche.

 

(13) Mit dem Zugang unserer schriftlichen Mängelanzeige beim Kunden ist die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gehemmt, bis der Kunde unsere Ansprüche ablehnt oder den Mangel für beseitigt erklärt oder sonst die Fortsetzung von Verhandlungen über unsere Ansprüche verweigert. Bei Ersatzlieferung und Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für ersetzte und nachgebesserte Teile erneut, es sei denn, wir mussten nach dem Verhalten des Kunden davon ausgehen, dass dieser sich nicht zu der Maßnahme verpflichtet sah, sondern die Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung nur aus Kulanzgründen oder ähnlichen Gründen vornahm.

 

(14) Der Kunde ist für alle von Dritten wegen Personen- oder Sachschäden geltend gemachten Ansprüche verantwortlich, die auf eine von ihm gelieferte fehlerhafte Ware zurückzuführen sind, und ist verpflichtet, uns von der hieraus resultierenden Haftung freizustellen. Sind wir verpflichtet, wegen eines Fehlers einer vom Kunden gelieferten Ware eine Rückrufaktion gegenüber Dritten durchzuführen, trägt der Kunde sämtliche mit der Rückrufaktion verbundenen Kosten.

 

Der Kunde steht insbesondere dafür ein, im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis die jeweils für ihn maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die EU-Abfallverbringungsverordnung.

Der Kunde wird sicherstellen, dass die von ihm gelieferte Ware allen maßgeblichen Anforderungen an das Inverkehrbringen in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum genügen. Er hat uns die Konformität auf Verlangen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.

 

Der Kunde haftet insbesondere für etwaige in der Ware enthaltene Fremdstoffe und/oder Kontaminationen.

 

Der Kunde versichert uns und steh dafür ein, die Vertragsware auf nachfolgende Umstände geprüft zu haben:

 

a)     Explosionsgefährliche Stoffe (Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände, sonstige explosionsgefährliche Stoffe) im Sinne des Sprengstoffgesetzes

b)    Sprengzubehör im Sinne des Sprengstoffgesetzes

c)     Explosions- oder sprengstoffverdächtige Stoffe

d)    Geschlossene Hohlkörper

e)     Radioaktive Stoffe (Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe) im Sinne des Strahlenschutzgesetzes, also Stoffe, die ein Radionuklid oder mehrere Radionuklide enthalten und deren Aktivität oder spezifische Aktivität nach den Regelungen des Strahlenschutzgesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Rechtsverordnung nicht außer Acht gelassen werden kann.

 

§ 13 Haftungsbeschränkung

 

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von dem Auftragnehmer arglistig verschwiegen wurde.

 

Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht vom Auftragnehmer, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut.

 

(2) Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung vom Auftragnehmer auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

 

(4) Eine weitergehende Haftung von uns ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

 

(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Auftragnehmer haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seines Online-Auftritts.

 

§ 14 Datenschutz

 

(1) Zu den Qualitätsansprüchen des Auftragnehmers gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Kunden (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten werden vom Auftragnehmer daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.

(2) Hierüber hinaus verwendet der Auftragnehmer personenbezogene Daten der Kunden nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Kunden erteilte Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.

(3) Dem Kunden ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertragsverhältnisses die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.

(4) Der Auftragnehmer wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.

(5) Im Übrigen verweist der Auftragnehmer auf seine Datenschutzerklärung (https://avrecycling.de/datenschutz.html).

 

§ 15 Schlussbestimmungen

 

(1) Der zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Ist der Kunde jedoch Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.

 

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Absatz 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in St. Leon-Rot für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann der Auftragnehmer oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

 

(3) Der Auftragnehmer weist den Kunden darauf hin, dass er als Verbraucher neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

 

Die E-Mail-Adresse des Auftragnehmers lautet: info@avrecycling.de. Der Auftragnehmer weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass er nicht verpflichtet ist, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.